Auch Nachhilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Anspruch haben Familien, die
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Lebensunterhalt) oder
- Wohngeld oder
- einen Kinderzuschlag erhalten.